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   VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09   

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VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09 (https://dejure.org/2010,13302)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 31.05.2010 - 11 A 1520/09 (https://dejure.org/2010,13302)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 31. Mai 2010 - 11 A 1520/09 (https://dejure.org/2010,13302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Rücknahme einer Niederlassungserlaubnis

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 Abs. 1 VwVfG; § 48 Abs. 4 VwVfG
    Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids; Erfordernis einer primären Prüfung des öffentlichen Interesses für eine Rücknahme eines rechtswidrigen Aufenthaltstitels; Wiederaufleben einer Aufenthaltserlaubnis nach Rücknahme einer rechtswidrigen ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VwVfG § 48, AufenthG § 26 Abs. 4 S. 1, AufenthG § 9 Abs. 2 S. 1 Nr. 2, VwVfG § 43 Abs. 1 S. 1, AufenthG § 23 Abs. 1, VwVfG § 48 Abs. 2 S. 3 Nr. 1, VwVfG § 43 Abs. 2
    Niederlassungserlaubnis, Rücknahme, Rücknahmebescheid, Beurteilungszeitpunkt, Sicherung des Lebensunterhalts, Ermessen, rechtmäßiger Aufenthalt, Unterbrechung, vorsätzliche Täuschung, Erlöschen, Aufenthaltserlaubnis, Rückwirkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmheit eines Rücknahmebescheids; Erfordernis einer primären Prüfung des öffentlichen Interesses für eine Rücknahme eines rechtswidrigen Aufenthaltstitels; Wiederaufleben einer Aufenthaltserlaubnis nach Rücknahme einer rechtswidrigen ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.04.2010 - 1 C 10.09

    Rücknahme; Rücknahme ex nunc; Rücknahme ex tunc; Widerruf; unbefristete

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtswidrigkeit oder Rechtmäßigkeit des Rücknahmebescheides ist dabei nach neuster Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts der Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung (vgl. Urteil vom 13. April 2010 - 1 C 10.09 - noch nicht im Volltext veröffentlicht).
  • BVerwG, 28.09.2004 - 1 C 10.03

    Versagung der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Jedenfalls dann, wenn die Familienangehörigen ein vom Antragsteller unabhängiges Aufenthaltsrecht besaßen, sah auch das BVerwG schon nach dem früheren AuslG die Sicherung des Lebensunterhaltes des Antragstellers selbst als ausreichend an (vgl. Urteil vom 28. September 2004 - 1 C 10/03 - NVwZ 2005, 460).
  • OVG Saarland, 11.03.2010 - 2 A 491/09

    Rücknahme von wegen Verstoßes gegen das Verbot von Doppelehen rechtswidrig

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Vielmehr sind alle bekannten oder für die Behörde erkennbaren Umstände des Einzelfalls, die für oder gegen eine Rücknahme sprechen, gegeneinander abzuwägen (vgl. OVG Saarland, Urteil vom 11. März 2010 - 2 A 491/09 -, juris Rn. 35 f.).
  • OVG Niedersachsen, 13.07.2007 - 13 LC 468/03

    Anfechtung der Rücknahme der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Ferner ist anerkannt, dass er selbst bei einer Rücknahme der Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit nicht wiederauflebt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 7 B 3163/09 -, InfAuslR 2010, 197 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 - InfAuslR 2008, 208; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.07.2007 - 13 LC 468/03 - juris, RN 37; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 -, juris, Rn 28).
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Ferner ist anerkannt, dass er selbst bei einer Rücknahme der Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit nicht wiederauflebt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 7 B 3163/09 -, InfAuslR 2010, 197 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 - InfAuslR 2008, 208; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.07.2007 - 13 LC 468/03 - juris, RN 37; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 -, juris, Rn 28).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.01.2008 - 18 A 4547/06

    Einbürgerung Erlöschen Aufenthaltstitel Wiederaufleben Niederlassungserlaubnis

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Ferner ist anerkannt, dass er selbst bei einer Rücknahme der Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit nicht wiederauflebt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 7 B 3163/09 -, InfAuslR 2010, 197 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 - InfAuslR 2008, 208; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.07.2007 - 13 LC 468/03 - juris, RN 37; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 -, juris, Rn 28).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2007 - 10 ME 64/07

    Einbeziehung der von im Rahmen einer Anhörung betreffend den Widerruf eines

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Wenn ein Ausländer entgegen seiner Mitwirkungspflicht aus § 82 Abs. 1 S. 1 AufenthG trotz ordnungsgemäßer Anhörung bislang unbekannte Gesichtspunkte aus seiner Sphäre (etwa seinen persönlichen Verhältnissen) nicht vorträgt, kann er nicht im gerichtlichen Verfahren rügen, die Behörde habe wegen der Nichtberücksichtigung dieser Belange ermessensfehlerhaft gehandelt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 5. März 2007 - 10 ME 64/07 -, juris).
  • VGH Hessen, 21.01.2010 - 7 B 3163/09

    Wiederaufleben eines erledigten Aufenthaltstitels

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Ferner ist anerkannt, dass er selbst bei einer Rücknahme der Einbürgerung mit Wirkung für die Vergangenheit nicht wiederauflebt (vgl. Hess. VGH, Urteil vom 21. Januar 2010 - 7 B 3163/09 -, InfAuslR 2010, 197 f.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 31. Januar 2008 - 18 A 4547/06 - InfAuslR 2008, 208; Niedersächsisches OVG, Urteil vom 13.07.2007 - 13 LC 468/03 - juris, RN 37; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 -, juris, Rn 28).
  • VerfGH Berlin, 21.02.2000 - VerfGH 122/99

    Nichtzulassung einer Partei zur Wahl zum Abgeordnetenhaus 1999 wegen fehlender

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Denn die Jahresfrist wird durch den Erlass eine Rücknahmebescheides unterbrochen und beginnt mit Rechtskraft eines Urteils, dass den Rücknahmebescheid wegen Ermessensfehlern aufhebt, neu (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Mai 1988 - 7 B 79/88 - NVwZ 1988, 822; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17. Februar 2000 - 8 S 1817/99 -, NVwZ-RR 2001, 5, 6; auch Kopp/ Ramsauer, aaO., § 48 Rn. 161).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.03.2009 - 2 M 14/09

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Oldenburg, 31.05.2010 - 11 A 1520/09
    Denn wenn eine Behörde sich entschieden hat, einen rechtswidrigen Aufenthaltstitel grundsätzlich zurücknehmen zu wollen, muss sie in einem weiteren Schritt nach Ermessen prüfen, ob diese Rücknahme nur ex nunc oder auch ex tunc wirken soll (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 26. März 2009 - 2 M 14/09 -, juris Rn. 17).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.02.2000 - 8 S 1817/99

    Bebauungszusammenhang; Rücknahme eines Bauvorbescheides - Rücknahmefrist

  • VG Hamburg, 09.06.2009 - 10 K 3065/08

    Sicherung des Lebensunterhalts als Voraussetzung für Niederlassungserlaubnis

  • VG Ansbach, 23.04.2009 - AN 5 K 09.00231

    "Sein" Lebensunterhalt in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 AufenthG stellt auf den

  • VG Dresden, 01.08.2007 - 3 K 1359/07

    D (A), Rücknahme, Niederlassungserlaubnis, Familienzusammenführung,

  • VG Schleswig, 24.01.2022 - 1 B 10002/21

    Ausländerrechtliche Eilverfahren einer armenischen Familie aus Oeversee nur

    Der Antragsteller verfügte zwar über eine am 12. Oktober 2010 verlängerte und bis zum 22. September 2012 befristete Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 2 Satz 1 1. Alt. AufenthG, die mit dem Zeitpunkt der Erteilung der Niederlassungserlaubnis am 25. November 2010 für die Zukunft ihre Erledigung im Sinne von § 112 Abs. 2 LVwG gefunden hatte und mit der Rücknahme der Niederlassungserlaubnis auch nicht mehr für den Zeitraum bis zum 22. September 2012 wiederauflebte (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2011 - 1 C 2.10 -, BVerwGE 139, 337-346, Rn. 16; VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 31. Mai 2010 - 11 A 1520/09 -, Rn. 35, juris).
  • VG Stuttgart, 10.07.2012 - 12 K 3151/11

    Rücknahme rechtswidriger Verwaltungsakte - Bestimmtheit der Rücknahme -

    Es ließ sich auch nicht mit hinreichender Bestimmtheit im Rahmen der Auslegung ermitteln, welche Bescheide tatsächlich gemeint waren (vgl. VG Oldenburg, Urt. v. 31.05.2010 - 11 A 1520/09 - vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 18.12.2006 - L 20 SO 20/06 -, jew. juris).

    Zum einen werden Bescheide grundsätzlich nach dem Datum bezeichnet (so auch VG Oldenburg, Urt. v. 31.05.2010, a.a.O.).

  • VG Schleswig, 15.11.2018 - 1 A 40/15

    Rücknahme der Niederlassungserlaubnis

    Auch im Widerspruchsbescheid und im gerichtlichen Verfahren ist keine diesbezügliche Ergänzung der Ermessenserwägungen erfolgt (vgl. VG Oldenburg (Oldenburg), Urteil vom 31. Mai 2010 - 11 A 1520/09 -, Rn. 33, juris).
  • VG Oldenburg, 07.09.2011 - 11 A 784/11

    Personalausweis; Sicherstellung

    Dieser Bescheid wurde vom erkennenden Gericht mit Urteil vom 31. Mai 2010 - 11 A 1520/09 - wegen Ermessensfehlern aufgehoben.
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